Seit 2009 kassiert der Fiskus 25 Prozent von jedem realisierten Kursgewinn!
Nur noch 2008 bestand für Anleger die letzte Chance, unbegrenzt steuerfreie Kursgewinne zu sichern. Seit 2009 fällt auf Zinsen, Dividenden, Fondsausschüttungen und realisierte Spekulationsgewinne pauschal 25 Prozent Abgeltungssteuer an. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer.
Die Abgeltungssteuer fällt für Erträge und Gewinne über dem Sparerpauschbetrag (801 Euro für Alleinstehende und 1602 für Ehepaare) an und wird von den Depotbanken anonym abgeführt.
Auch Kursgewinne von neu erworbenen Aktien, Fonds und Zertifikaten sind nicht mehr steuerfrei, denn die vorgenannten Regelungen gelten für Wertpapiere, die nach dem 31.12.2008 erworben worden sind. Diese Regelung ist besonders dann zu beachten, wenn Sie nach dem Stichtag Depots umgeschichtet haben. In soweit hatte die Stichtagsgrenze zwischen dem 31.12.2008 und dem 1.1.2009, die zwischen Alt- und Neuinvestitionen unterscheidet, weit über das Jahr 2009 hinaus Wirkung auf Vermögensbildung und Altersversorgung.
Ob Alt- oder Neuregelung: Beide Punkte sind für die Beurteilung möglicher Alternativstrategien von großer Bedeutung.
Wir stellen fest: Für eine maximale Effizienz, also einer möglichst geringen Steuerbelastung, ist es notwendig, einen optimalen Mix aus Versicherungen, Kapitalanlage und staatlich geförderten Anlagen zusammenzustellen.
Noch sind die Gewinne steuerfrei, wenn die bis zum 31.12.2008 erworbenen Papiere mindestens ein Jahr im Depot liegen. Nach dem 1. Januar 2009 spielt die Haltedauer der Wertpapiere keine Rolle mehr, denn die bisherige zwölfmonatige Spekulationsfrist, nach deren Ablauf realisierte Kursgewinne steuerfrei bleiben, ist abgeschafft.
Allerdings gibt es eine Ausnahme für so genannte Zertifikate, also von Banken ausgegebene Schuldverschreibungen. Für den Gesetzgeber bestand die Gefahr, dass im Anschluss an die Einführung der Abgeltungssteuer neue Produkte geschaffen werden, um die noch bestehende Steuerfreiheit auszunutzen. Bei diesen Zertifikaten sind die Veräußerungsgewinne bereits dann steuerpflichtig, wenn sie vor dem 31.12.2008, aber nach dem 15.03.2007 (dem Kabinettsbeschluss) erworben wurden und nach dem 30.06.2009 veräußert werden.
Halbeinkünfteverfahren abgeschafft
Dividendeneinnahmen wurden über die großzügige Regelung des Halbeinkünfteverfahrens für natürliche Personen (§ 3 Nr. 40 EStG) begünstigt. Danach hat der Fiskus Dividendeneinnahmen nur zur Hälfte erfasst. Auch diese Regelung wurde Ende 2008 abgeschafft.
Ausnahmen gibt es seit 1.1.2009 nur noch für Immobilien und indirekte Immobilienbeteiligungen. Hier gilt weiterhin die zehnjährige Spekulationsfrist. Im Anschluss daran dürfen realisierte Gewinne weiterhin wie gewohnt behalten werden.
Profitieren dürfen von den Ausnahmen auch Anleger, deren persönlicher Steuersatz unterhalb von 25 Prozent liegt. Diese dürfen die zuviel bezahlten Abgaben über ihre Einkommensteuererklärung wieder zurückholen.
Keine übereilten Entscheidungen
Die Vergangenheit lehrt, dass es gefährlich ist, einzig die Steuerersparnis in das Zentrum der Entscheidungen zu stellen. Vielmehr ist es besonders wichtig, ein angebotenes Konzept umfassend zu prüfen.
Die Vielschichtigkeit der Thematik soll nicht dazu führen, mit leicht konsumierbaren Produkten und Gestaltungen schnelle Lösungen zu suchen. An jedem Beginn einer Entscheidungsfindung sollte die Analyse des eigenen Depots und die persönliche Zielsetzung stehen.