Ein Wechsel in die private Krankenvollversicherung ist für Angestellte und Arbeitnehmer in 2010 erst ab einem Jahreseinkommen von 49.950 € möglich. Dieser Wert ist die aktuelle Versicherungspflichtgrenze und nicht gleichbedeutend mit der Beitragsbemessungsgrenze.
Die neue Beitragsbemessungsgrenze zur Krankenversicherung beträgt in 2010 45.000 € jährlich.
Achtung: Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht maßgeblich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung, sondern die Versicherungspflichtgrenze!
Die Beitragsbemessungsgrenze bildet die Grundlage zur Berechnung des Höchstbeitrages zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung sowie für den höchst möglichen Arbeitgeberzuschuss.
Die Höhe der Beitragsbemessungsgrenze 2010 in der Kranken- und Pflegeversicherung:
Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) kennzeichnet die Versicherungspflicht für Arbeitnehmer in der gesetzlichen Krankenversicherung. Überschreitet das Brutto-Einkommen diese Höhe, können Arbeitnehmer in die private Krankenversicherung wechseln.
Jährliche Versicherungspflichtgrenze 49.950 € bzw.
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 12 Gehältern 4.162,50 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13 Gehältern 3.842,31 €
monatliche Versicherungspflichtgrenze bei 13,5 Gehältern 3.700,00 €