Praxisausfall
Warum eigentlich Praxisausfallversicherung?
Wohl bei kaum einem Berufsstand hängt der Erfolg des Unternehmens von der Persönlichkeit des Inhabers ab, als bei einer freiberuflichen Tätigkeit.
Der Erfolg und Bestand der Praxis, des Büros oder der Kanzlei ist unmittelbar mit der Anwesenheit des Chefs ab, dessen persönliche Kompetenz die Kunden, Klienten und Patienten überzeugt. Es birgt aber auch außerordentliche Risiken, vor allem,
wenn der Inhaber wegen Krankheit oder Unfall ausfällt. Die Kosten laufen weiter, die Löhne müssen weiter gezahlt werden und die Patienten bzw. Klienten möchten ihre Dinge auch bei Ausfall des Chefs gut erledigt wissen.
So trifft der Ausfall des Freiberuflers das Unternehmen direkt am Nerv. Bereits nach wenigen Tagen sind die ersten Einbrüche feststellbar, insbesondere, wenn Aufträge nicht ausgeführt, Klienten nicht beraten und Patienten nicht behandelt werden können.
Eine Krankentagegeldversicherung bot in der Regel keinen ausreichenden Schutz, sollte dort doch grundsätzlich nur das private Einkommen abgesichert werden. Aber die weiter anfallenden Betriebskosten - etwa Löhne und Gehälter, Mieten, Steuern, Leasingraten, Energie etc. - waren im privaten Budget nicht eingeplant.
Wesentliche Ursache für den persönlichen Ausfall des Freiberuflers waren im wesentlichen Unfall oder Krankheit, für die dann jedoch keine Absicherung der betrieblichen Kosten vorgesehen oder tarifbedingt nicht möglich waren.
Daher greift jetzt die Praxisausfallversicherung. Sie ist speziell für die Berufsgruppe der Freiberufler und für ausgewählte Gewerbetreibende entwickelt worden.
Die Praxisausfallversicherung bietet bewährte Leistungen und eine umfassende Absicherung, auf die Sie sich verlassen können. Sie deckt die finanziellen Folgen bei Betriebsausfällen durch Krankheit, Unfall oder Quarantäne entstehen können.
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